Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) für Musikproduktionen
"Marcel
Schweder- Komponist"
1.
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung
und
Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des
Auftrags
- schriftlich oder mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der
Rechnung
auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben
dem
Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und
für
Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung
hierauf
ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine
Verpflichtung,
die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.
2.
Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen
Auftragsbestätigung
nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt
wird.
3.
Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik
oder
Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechten Dritter, dem
Auftraggeber.
Der
Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt
bestellter
Arbeiten
gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der
Auftraggeber
für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. GEMA Rechte
sind
nicht übertragbar.
4.
Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum
Materialwert
des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach
Rechnungslegung
übernommen werden.
5.
Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen
haftet
der Auftraggeber bis zum Materialwert des Trägermaterials.
6.
Überläßt der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche
oder
schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs.
auch
der Abschluß einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die
Veranlassung
der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.
7.
Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der vom
Auftragnehmer
bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf Ton-Qualität,
Laufeigenschaften
etc. im Hause und auf den Apparaturen des Auftragnehmers
oder
mitgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder
vornehmen
zu lassen.
8.
Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremden Apparaturen ergeben,
können
nur anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fehler gegenüber
den
branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
9.
Insbesondere das Einlegen von Ton- oder Bildaufzeichnungen in Vorrichtungen
zur
automatischen Endlosvorführung geschieht seitens des Auftragnehmers ohne
jede
Gewähr für Laufeigenschaften und Störanfälligkeit bei späteren Vorführungen
außerhalb
des Hauses. Für Schäden und Schädigungen, die aus solchen
Lauzfeigenschaften
abgeleitet werden können, haftet der Auftragnehmer nicht,
wenn
er Lieferer oder Vermittler des Gerätes und Vermittler der werkseitig
ausgestellten
Garantie ist.
10.
Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmißverständlichkeit eines Auftrages durch
Kennzeichnung
am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben
sicherzustellen.
11.
Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von
und
zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von
Sprechern,
Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand
eines
Produktions- oder Berarbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf
Rechnung
des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers
nicht
ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten
übernimmt
der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.
12.
Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach
bestem
Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr! Bei Verzögerungen, die
durch
Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke, Randbespurungen etc. entstehen,
übernehmen
wir keinerlei Haftung.
13.
Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf
eines
Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis
zur
Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen
sowie
mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine
besonderen
Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag
gültigen
Listenpreise des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten
werden
auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.
14.
Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h.
Leistungen,
die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des
Studios
durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für
Qualität,
Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.
15.
Für Ton- und Textschöpfung, die im Rahmen des Auftrags durch den
Auftragnehmer
erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle
Aufführungsrechte
oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung
aller
Forderungen aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen des Auftraggebers
beim
Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.
16.
Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und
Gefahr
des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Sie
wird
zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
17.
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Bielefeld.
18.
Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen
unwirksam,
so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt.
19.
Nach schriftlich oder mündlicher Absegnung des fertigen Produktes seitens
de
Auftraggebers werden Nachbesserungswünsche seitens des Auftragsgebers
vom
Auftragnehmer nur noch mit Berechnung durchgeführt.
20.
Die Zahlung erfolgt bar vor Ort oder per Überweisung gemäß Rechnung.
21.
Abgabemedium ist, wenn nicht anders vereinbart eine Audio CD.
22.
Projektdateien, sowie bearbeitete Audiofiles werden nur gegen Bezahlung an
den
Auftraggeber herausgegeben und gehören nicht zum Leistungsumfang einer
Produktion.
Stand