Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Musikproduktionen

"Marcel Schweder- Komponist"

 

 

 

1. Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung

 

und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des

 

Auftrags - schriftlich oder mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der

 

Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben

 

dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und

 

für Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung

 

hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine

 

Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.

 

 

2. Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen

 

Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt

 

wird.

 

 

3. Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik

 

oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechten Dritter, dem

 

Auftraggeber.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter

 

Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der

 

Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. GEMA Rechte

 

sind nicht übertragbar.

 

 

4. Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum

 

Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach

 

Rechnungslegung übernommen werden.

 

 

5. Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen

 

haftet der Auftraggeber bis zum Materialwert des Trägermaterials.

 

 

6. Überläßt der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche

 

oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs.

 

auch der Abschluß einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die

 

Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.

 

 

7. Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der vom

 

Auftragnehmer bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf Ton-Qualität,

 

Laufeigenschaften etc. im Hause und auf den Apparaturen des Auftragnehmers

 

oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder

 

vornehmen zu lassen.

 

 

8. Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremden Apparaturen ergeben,

 

können nur anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fehler gegenüber

 

den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.

 

 

9. Insbesondere das Einlegen von Ton- oder Bildaufzeichnungen in Vorrichtungen

 

zur automatischen Endlosvorführung geschieht seitens des Auftragnehmers ohne

 

jede Gewähr für Laufeigenschaften und Störanfälligkeit bei späteren Vorführungen

 

außerhalb des Hauses. Für Schäden und Schädigungen, die aus solchen

 

Lauzfeigenschaften abgeleitet werden können, haftet der Auftragnehmer nicht,

 

wenn er Lieferer oder Vermittler des Gerätes und Vermittler der werkseitig

 

ausgestellten Garantie ist.

 

 

10. Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmißverständlichkeit eines Auftrages durch

 

Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben

 

sicherzustellen.

 

 

11. Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von

 

und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von

 

Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand

 

eines Produktions- oder Berarbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf

 

Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers

 

nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten

 

übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.

 

 

12. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach

 

bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr! Bei Verzögerungen, die

 

durch Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke, Randbespurungen etc. entstehen,

 

übernehmen wir keinerlei Haftung.

 

 

13. Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf

 

eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis

 

zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen

 

sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine

 

besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag

 

gültigen Listenpreise des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten

 

werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.

 

 

14. Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h.

 

Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des

 

Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für

 

Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.

 

 

15. Für Ton- und Textschöpfung, die im Rahmen des Auftrags durch den

 

Auftragnehmer erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle

 

Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung

 

aller Forderungen aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen des Auftraggebers

 

beim Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.

 

 

16. Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und

 

Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Sie

 

wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

 

 

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Bielefeld.

 

 

18. Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen

 

unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht

 

berührt.

 

 

19. Nach schriftlich oder mündlicher Absegnung des fertigen Produktes seitens

 

de Auftraggebers werden Nachbesserungswünsche seitens des Auftragsgebers

 

vom Auftragnehmer nur noch mit Berechnung durchgeführt.

 

 

20. Die Zahlung erfolgt bar vor Ort oder per Überweisung gemäß Rechnung.

 

 

21. Abgabemedium ist, wenn nicht anders vereinbart eine Audio CD.

 

 

22. Projektdateien, sowie bearbeitete Audiofiles werden nur gegen Bezahlung an

 

den Auftraggeber herausgegeben und gehören nicht zum Leistungsumfang einer

 

Produktion.

 

 

 

 

Stand

Bielefeld, 01.08.06